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Callheinz - der flexible Bedarfsverkehr

Callheinz – der flexible Bedarfsverkehr

Der flexible Bedarfsverkehr callheinz erschließt seit dem 01. September 2025 den gesamten Landkreis und fährt innerhalb der vier bestehenden Bediengebiete „Grabfeld/Hofheim“, „Rhön“, „Bad Neustadt/Münnerstadt“ und „Streutal“.
Dabei fungiert callheinz als eine Ergänzung des bestehenden öffentlichen Personenverkehrs, einerseits als ein Zubringer aus den Ortschaften des Landkreises in die Zentren der vier Bediengebiete, um von dort bspw. Umstiege in den Linienverkehr auf den Hauptachsen im Landkreis an den Bahnhöfen und zentralen Haltestellen zu ermöglichen, andererseits zur Herstellung von Querverbindungen zwischen verschiedenen Orten, die bislang nicht durch den ÖPNV abgedeckt worden sind.

Die Hauptzentren der Bediengebiete sind:
-    im Bediengebiet „Grabfeld/Hofheim“: Bad Königshofen i. Gr.
-    im Bediengebiet „Rhön“: Bischofsheim i.d.Rhön
-    im Bediengebiet „Neustadt/Münnerstadt“: Bad Neustadt a.d.Saale
-    im Bediengebiet „Streutal“: Mellrichstadt
Die Hauptachsen stellen die Buslinien Brendtalbus (Linie 810), Streutalbus (Linie 820) und Königshöfer Bus (Linie 830) dar, die im Zwei-Stunden-Takt fahren.

Die Buchung erfolgt entweder über die callheinz-App, die Website (https://buchung.callheinz.de/search) oder auch kostenfrei über die Hotline 0800 4560011 und ist – abhängig von der Kapazität – bis zu 31 Tage im Voraus bis 60 Minuten vor der Abfahrt möglich. Die Stornierung einer Fahrt ist bis zu 60 Minuten vor der Abfahrt möglich. Ab 10 Minuten vor der Fahrt kann in der App der Standort des Fahrzeuges, das den Fahrgast abholen soll, eingesehen werden.
Die wichtigsten Informationen zum Buchen:
-    Für Fahrten mit callheinz findet der Tarif des Verkehrsverbundes Nahverkehr Mainfranken (NVM) Anwendung, d.h. es gelten die gleichen Preise wie im öffentlichen Linienverkehr und auch schon erworbene Tickets wie das 365-Euro-Ticket, das Bayern-Ticket oder auch das Deutschlandticket können für Fahrten mit callheinz genutzt werden.
-    In jedem Bediengebiet ist ein barrierefreies Fahrzeug auf Wunsch bestellbar.
-    Aufgrund des Konkurrenzverbotes ist callheinz nur buchbar, wenn parallel zur gewünschten Fahrt keine Buslinie auf der gleichen Strecke fährt. Ist dies der Fall, muss der Fahrgast auf den Linienverkehr zurückgreifen. Aus verkehrsplanerischen und organisatorischen Gründen wird die Schülerbeförderung nicht durch callheinz durchgeführt.

Das Projekt „callheinz“ wird im Rahmen flexibler Bedienformen im ländlichen Raum durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert. Es trägt zur Verbesserung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürgern in der Region bei und ermöglicht flexible Angebote auch im ländlichen Raum.

Weiterführende Informationen zu callheinz, sowie eine Übersicht aller Bediengebiete und Haltestellen finden Sie unter www.callheinz.de.
 

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